Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem neuesten Urteil die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung beschlossen. Arbeitgeber müssen nun dafür Sorge tragen, dass Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit korrekt dokumentieren. Was sich zuerst nach einem negativen Schritt für Angestellte anhört, soll im Endeffekt aber ebendiese schützen und Überstunden vermieden werden. Das Problem: Von jetzt auf gleich brauchen Unternehmen ein verlässliches Tool zur Zeiterfassung. Aber welche Auswirkungen hat das Urteil hybrides Arbeiten?
Das Wichtigste in Kürze
- Mitte September hat das Bundesarbeitsgericht eine langjährige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
- Dabei wird nun die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch in Deutschland eingeführt.
- Die Pflicht muss nun durch den Gesetzgeber aufgegriffen und in einen Gesetzestext gepackt werden.
- Arbeitgeber & Arbeitnehmer:innen sind dann gleichermaßen verpflichtet, Arbeitszeiten zu dokumentieren.
- Wann die neue Pflicht eingeführt werden wird und inwiefern Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen ihre Zeiten dokumentieren müssen, bleibt abzuwarten.
Das Urteil des Arbeitsgerichts im Detail
Am 13. September kippten die höchsten deutschen Arbeitsrichter in ihrer Entscheidung bisher geltendes Recht. Dabei wurde diese Entscheidung recht zufällig getroffen. Denn eigentlich sollte sich das Gericht damit beschäftigen, ob Betriebsräte darauf bestehen können, dass ein Arbeitszeiterfassungssystem eingeführt werden könnte.
Nun wurde das gesamte geltende Recht umgeworfen. Denn nun müssen Arbeitnehmer:innen ihre Zeit im Büro dokumentieren. Bis dato galt nur die Regelung, dass nur Überstunden sowie Sonntagsarbeit festgehalten werden muss. Ob und inwiefern eine wirkliche Pflicht kommen wird, bleibt bisher noch vage. Denn nun ist die Regierung am Zug, den Willen des Gerichts nachzukommen und ein passendes Gesetz zu verabschieden.
Welche Folgen hat das Urteil?
Der Beschluss des Arbeitsgerichts könnte weitreichende Folgen für Mitarbeitende als auch für Arbeitgeber haben. Knapp 45 Millionen Arbeitnehmer:innen wären von einer Arbeitszeiterfassung direkt betroffen. Denn in vielen Betrieben oder Behörden arbeiten Mitarbeitende in Vertrauensarbeitszeit, welches ein flexibles Einteilen der Arbeitszeit ermöglicht. Die Selbstständigkeit und somit auch das Vertrauen würde durch eine gesetzliche Pflicht untergraben und verspielt werden.
Auf der anderen Seite müssten Unternehmen und staatliche Institutionen schnell ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen. Zwar gibt es passende Softwarelösungen schon seit Jahren, aber dennoch arbeiten viele Arbeitgeber ohne solche Werkzeuge. Zudem stellt sich dann die Frage nach den Überstunden. Denn alleine in Deutschland verzeichnet das Statistische Bundesamt jährlich rund 4,5 Millionen Überstunden, welche meist unbezahlt bleiben oder in Urlaub umgewandelt wurden. Das stärkt die Rechte von Arbeitnehmer:innen, aber stellt Unternehmen vor eine gewaltige finanzielle Frage.
Ab wann & wie soll die Arbeitszeiterfassung festgehalten werden?
Auch das hat das Urteil bisher nicht abschließend geklärt. Ob die Arbeitszeiten schriftlich, digital oder in einer anderen Form dokumentiert werden müssen, ist nicht geklärt. Auch wann ein neues Gesetz in Kraft treten könnte, ist auch noch nicht abzusehen. Die Politik ist nun am Zug und muss ein passendes Gesetz liefern und einen Beginn der Pflicht festlegen.
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im Homeoffice & Hybrid Work
Sollte eine Pflicht zur Zeiterfassung beschlossen werden, würde diese auch für die neuen Arbeitsmodelle wie hybrides Arbeiten oder das Homeoffice gelten. Es würde theoretisch gesehen keinen Unterschied machen, wo sich Arbeitnehmer:innen befinden würden. Die Sorge, dass das Urteil des Arbeitsgerichts die Möglichkeiten zum flexiblen Arbeiten einschränkt, scheint sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu bestätigen.
Du hast noch kein hybrides Arbeitsmodell im Unternehmen?
Die neue Regelung wird somit vorerst keinen Einfluss auf hybrides Arbeiten haben! Inwiefern die Zeiterfassung wirklich kommen wird, bleibt zunächst abzuwarten. Sicher ist aber, dass für alle Arbeitsmodelle in Zukunft eine Lösung zur Erfassung der Arbeitszeit eingeführt wird.
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